"Gutes Recht bedarf guter Hilfe."
"Gutes Recht bedarf guter Hilfe."                                                                        

Datenschutzbeauftragter

Datenschutz zielt nicht nur auf den Schutz von heiklen, persönlichen Daten von Privat- personen vor einem Mißbrauch ab, sondern vor allem auf den Schutz der Personen selbst.

Der Begriff "Datenschutz" war ursprünglich für die Sicherung wissenschaftlicher und technischer Daten gedacht. Heute bezeichnet der Begriff "Datenschutz" den Schutz der Informationen über eine Person. Jeder hat das Recht, den Umgang mit Informationen über seine Person selbst zu bestimmen, folglich "wann" "wem" "welche" Daten überlassen werden.

Die Verarbeitung von Daten ist vor allem in Unternehmen ein allgegenwärtiges Thema.
 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht in Art. 37 eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten insbesondere für Unternehmen vor, deren Kernaktivität eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Betroffenen vorsieht oder sensitive Daten umfangreich verarbeitet. Darüber hinaus können EU-Mitgliedstaaten eigene Sonderregelungen treffen. Deutschland hat in § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2018 eine solche Sonderregelung in Bezug auf die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten geschaffen.

 

Darüber hinaus kann jedes Unternehmen freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen den Datenschutz hat sich erheblich erhöht. Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Thorsten Bick als externer Datenschutz-beauftragter gehen Sie einen ersten Schritt, eine Datenschutzorganisation nach der Maßgabe der EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen aufzubauen, um so das Sanktionsrisiko erheblich zu senken.

 

Mit der EU-DSGVO übernimmt der Datenschutzbeauftragte mehr Verantwortung und wird im Unternehmen selbst und nach außen präsenter. Er übernimmt eine zentrale Rolle und wird direkter Ansprechpartner für Mitarbeiter, für Betroffene und für die Aufsichts-behörden.

 

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie und Ihr Unternehmen mit seinem fachlichen Know-how in allen Fragen des Datenschutzes. Er wird noch mehr in die Prozeß- und Geschäftsabläufe integriert werden müssen, um Sie risikobewußt und bestmöglich unter der Berücksichtigung der unternehmerischen Ziele zu beraten. Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Thorsten BIck als externer Datenschutzbeauftragter profitieren Sie von der besonderen Expertise und können dadurch Ihre unternehmenseigenen Ressourcen besser nutzen.

 

Rechtsanwalt Thorsten Bick unterstützt Sie in der Funktion als externer Datenschutz-beauftragter bei dem Aufbau einer umfassenden Datenschutzorganisation nach der Maßgabe der EU-DSGVO, des BDSG 2018 und der nationalen Sondergesetze.

 

Er bietet insbesondere die folgenden Tätigkeiten an:

  • Aufbau einer Datenschutzorganisation, um die Einhaltung der EU-DSGVO und der nationalen Sonderregelungen zu gewährleisten
  • Übernahme der Dokumentationspflichten
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter durch maßgeschneiderte Schulungen
  • Bearbeitung von Betroffenenanfragen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
  • Beratung zu allen rechtlichen und technischen Fragen des Datenschutzes

 

Zeit zum Handeln? Sie benötigen für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Rechtsanwalt Thorsten Bick ist als Datenschutzbeauftragter (DSB) von der TÜV Nord Akademie zertifiziert und berät Sie gerne in den Fragen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

 

Ein Kooperationspartner auf dem Gebiet des Datenschutzes ist

 

Bernd Kircher

Kanzlei für Datenschutz

Telegraphengasse 1

36037 Fulda

www.datenschutz-kanzlei.com .

 

Kanzlei

Thorsten Bick

Heckenstraße 18
36100 Petersberg

Telefon  +49(0)661 9625159
Telefax  +49(0)661 9625169
Mobilfunk

 +49(0)177 7371731 

eMail             info(at)ra-bick.de

Internet           www.ra-bick.de

 

 

 

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