Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Thorsten Bick sind das Allgemeine Zivilrecht (Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht), das Arbeitsrecht und
das Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Bick berät Sie bei Ihren individuellen Rechtsfragen und Problemen.
Die Kanzlei Bick übernimmt die Betreuung von national und international tätigen Unternehmen. Dies umfaßt insbesondere das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht, die
Forderungseinziehung sowie das Führen von Gerichtsprozessen der Gesellschaft.
Die Kanzlei Bick erstellt für Sie als Privatperson oder für Ihr kleines oder mittelständisches Unternehmen eine Vielzahl von Verträgen.
Die Kanzlei Bick unterstützt Sie bei der Einziehung von ausstehenden Forderungen im gesamten Bundesgebiet. Dies umfaßt insbesondere die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, die Durchführung des
Mahnverfahrens und des Gerichtsprozesses sowie das Betreiben der Zwangsvollstreckung.
Die Kanzlei Bick führt für Sie alle notwendigen Gerichtsprozesse im gesamten Bundesgebiet.